Ratgeber

Versicherung wechseln: so klappt's ohne Lämpe.

Es gibt gute Gründe, zu ELVIA zu wechseln. Bei jedem Versicherungswechsel gilt es einige Regeln zu beachten. Wir haben deshalb die wichtigsten Punkte dazu zusammengestellt.

  • Was Sie beim Versicherungswechsel beachten müssen
  • Regeln für die Kündigung
  • Vorlagen für die häufigsten Kündigungsfälle
Läuft Ihr Versicherungsvertrag aus, können Sie nach einer fristgerechten, formellen Kündigung die Versicherung wechseln. Verpassen Sie den Kündigungstermin, erneuert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um 1 Jahr.

Im Schadenfall haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innert 14 Tagen nach der Auszahlung von Schadenersatz erfolgen. Der noch «nicht verbrauchte» (Pro-rata-) Teil der Jahresprämie wird Ihnen zurückbezahlt.

Hinweis: Kündigen Sie im Schadenfall Ihre Versicherung während des ersten Jahres nach Vertragsabschluss oder im Falle des Totalschadens im ersten Jahr, hat der bisherige Versicherer Anrecht auf die Versicherungsprämien für die gesamte laufende Vertragsperiode.

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht, haben Sie als Versicherter das Recht, zu kündigen und die Versicherung zu wechseln. Dieses Recht haben Sie auch dann, wenn sich die Prämienanpassung lediglich auf einen Teil der Versicherungspolice bezieht. Die Kündigung muss meist spätestens am 31. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen.

Bei der Auto- und Motorradversicherung ist ein Versicherungswechsel während des Jahres auch dann möglich, wenn sich Fahrzeug oder Halter ändern. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch. Den «nicht verbrauchten» (Pro-rata-) Teil der Jahresprämie erhalten Sie vom bisherigen Versicherer zurück.

Vorlagen für die häufigsten Kündigungsfälle können Sie gleich hier herunterladen:

Verschicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig. Bei einer vertraglichen Änderung (z. B. Prämienanpassung) muss eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eintreffen, bevor die Änderung in Kraft tritt (meist 31. Dezember oder 30. Juni). Verpassen Sie den Kündigungstermin, erneuert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein Jahr.

Wenn Sie zum Ende des Vertrags kündigen wollen, muss die schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf (meist 30. September oder 31. März) bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Über genaue Details zu Fristen und Vertragsablauf informieren Sie sich am besten in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrer bisherigen Police.

Hinweis: Entscheidend ist nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung verschicken, sondern das Datum, an dem Ihre Kündigung beim bisherigen Versicherer eintrifft.

Vorlagen für die häufigsten Kündigungsfälle können Sie gleich hier herunterladen:

Die Kündigung muss schriftlich und innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgen. Dies gilt auch bei Vertragsablauf. Das Kündigungsschreiben muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Policen-Nummer
  • Datum, per wann der Vertrag aufgelöst werden soll
  • Kündigungsgrund
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers

Vorlagen für die häufigsten Kündigungsfälle können Sie gleich hier herunterladen:

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