
Online Verkehrsrechtsschutz
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Top Kundenservice
Ob mit dem Velo, Auto, per Schiff, Flugzeug oder zu Fuss: Mit unserer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie sicher im Verkehr unterwegs. Und falls aus einem Unfall ein Rechtsfall wird, stehen Ihnen unsere Rechtsprofis zur Seite.
DAS IST DRIN
Verkehrsrechtsschutz
Unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie in allen rechtlichen Belangen rund um den öffentlichen und privaten Verkehr. Bei einem Rechtsstreit übernehmen wir die Kosten bis CHF 750 000.– in Europa und bis CHF 150 000.– weltweit. Und weil guter Rat nicht unbedingt teuer sein muss, stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte für so viele Rechtsauskünfte zur Verfügung, wie Sie brauchen, um sich wirklich sicher zu fühlen.

Versicherte Rechtsfälle in unserem Verkehrsrechtsschutz

Aus einem Unfall kann schnell ein Rechtsfall werden. Zum Beispiel in folgenden Fällen, in denen Sie unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt:
Jetzt Verkehrsrechtsschutzversicherung abschliessen ab CHF 46.80* statt CHF 96.80* im ersten Jahr.
Interessiert? Füllen Sie einfach unser Formular aus und schliessen Sie Ihren Verkehrsrechtsschutz sofort online ab.
HÄUFIGE FRAGEN – UND DIE PASSENDEN ANTWORTEN
Grundsätzlich ja. Wir versichern zwar nicht bereits eingetretene Fälle. Mit unserem Verkehrsrechtsschutz unterstützen wir Sie aber mit einer telefonischen Rechtsauskunft, zeigen Ihnen die allgemeine Rechtslage und die nächsten Schritte auf und empfehlen Ihnen auf Wunsch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine spezialisierte Rechtsanwältin.
Ja, unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie auch, wenn Sie als Fussgängerin oder Fussgänger in einen Unfall oder ein Strafverfahren verwickelt werden. Sowie wenn Sie mit dem Velo, E-Bike, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit gemieteten Fahrzeugen oder einem Schiff oder Flugzeug unterwegs sind. Und unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft Ihnen auch, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlen will.
Schreibgebühren sind Verwaltungsgebühren, die von Ämtern für Strafbefehle oder Bussen ausgestellt werden. Unser Verkehrsrechtsschutz übernimmt Kosten und Gebühren bei versicherten Fällen im Zusammenhang mit Strafbefehlen, Bussen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamts bis maximal CHF 6000.– pro Schadenfall.
Nein, Bussen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht bezahlen.
Sie können entweder eine Einzelpersonenversicherung nur für sich abschliessen oder eine Mehrpersonenversicherung. In diesem Fall gilt der Verkehrsrechtsschutz für alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen.
SERVICES
Kontakt
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen.
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