
Online Versicherung für Hausangestellte
Unfallversicherung für Hausangestellte.
Damit zu Hause alles mit rechten Dingen zugeht.



Die wöchentliche Putzhilfe, der gelegentliche Babysitter oder der Gärtner, der einmal im Monat zu Ihren Pflanzen schaut – sobald Sie jemanden in Ihrem Haushalt gegen Lohn beschäftigen, gelten Sie in der Schweiz als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Und das bedeutet: Sie müssen Ihre Hausangestellten gegen Unfälle versichern. Schliessen Sie jetzt die obligatorische Unfallversicherung ganz einfach direkt bei uns ab.
- Obligatorischer Schutz für Ihre Hausangestellten
- Deckt auch Unfälle auf dem Arbeitsweg
- Einfach online abschliessbar und jederzeit kündbar
Unfallversicherung ist Pflicht
Gut zu wissen:
Unsere Leistungen
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG deckt folgende Leistungen:
- Heilungskosten: Ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente.
- Taggeld: Ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 % des versicherten Verdienstes.
- Invalidenrente: In Abhängigkeit des Invaliditätsgrades, maximal 80 % des versicherten Verdienstes.
- Hinterlassenenrente: Für Witwen, Witwer und Waisen gemäss gesetzlichen Bestimmungen.
- Integritätsentschädigung: Einmalige Zahlung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung.
- Hilflosenentschädigung: Bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.
- Transport- und Rettungskosten: Kosten für notwendige Transporte und Rettungseinsätze.
Damit sind Ihre Hausangestellten im Falle eines Unfalls bestens abgesichert – und Sie sind aus dem Schneider.
Ihre Vorteile

Schutz für Ihre Hausangestellten:

Pflichten für Arbeitgeber:in

Eine für alle:

Fixer Preis:
HÄUFIGE FRAGEN – UND DIE PASSENDEN ANTWORTEN
Was kostet eine Unfallversicherung für Hausangestellte?
Was ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBU)?
Wen kann ich über die obligatorische Unfallversicherung versichern?
Über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG können alle Personen versichert werden, die in einem privaten Haushalt gegen Lohn tätig sind. Dazu gehören:
- Reinigungspersonal (Putzhilfen)
- Kinderbetreuung (Nannys, Babysitter)
- Gartenhilfe oder Hauswartung
- Betreuungsdienste für Tiere (Dogwalker)
- Haushaltshilfen mit Pflegeaufgaben (z. B. bei älteren Personen)
Muss ich eine Reinigungskraft versichern, wenn sie über eine Putzfirma angestellt ist?
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Meine Haushaltshilfe hatte einen Unfall: Wo muss ich mich melden?
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