Ein starkes Unwetter zerstört die neuen Sonnenstoren. Ein Feuer macht dem entspannten Abend vor dem Cheminée den Garaus. Die finanziellen Folgen von Feuer- und Elementarschäden übernimmt unsere Online-Gebäudeversicherung. Und kommt zum Beispiel für beschädigte Türen, Fenster und Böden auf. Das Ganze schnell und unbürokratisch.
Kantonale Regelungen:
Eine Gebäudeversicherung ist in vielen Kantonen Pflicht – aber nicht in allen und nicht überall ist sie gleich geregelt.
Obligatorisch beim Kanton versichern:
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich
Obligatorisch, jedoch Versicherer (bspw. ELVIA) frei wählbar:
Uri, Schwyz und Obwalden
Keine Versicherungspflicht:
Genf, Tessin, Wallis, Appenzell Innerrhoden (ausgenommen im Bezirk Oberegg)
Diebe haben beim Einbruch Spuren hinterlassen Und die Türe muss ersetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt unsere Gebäudeversicherung.
Wird dabei Inventar gestohlen, ist das über die Hausratversicherung abgedeckt.
In den vier Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis ist eine Gebäudeversicherung nicht obligatorisch. In allen anderen Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschschäden Pflicht.
Wenn Ihr Haus in Uri, Schwyz oder Obwalden steht, müssen Sie eine Gebäudeversicherung über eine Privatversicherung, beispielsweise die ELVIA, abschliessen.
In allen anderen Kantonen übernimmt die kantonale Gebäudeversicherung Feuer- und Elementarschäden. Für Wasserschäden, Gebäude-Haftpflicht oder Mietertragsausfälle können Sie eine Online-Gebäudeversicherung bei der ELVIA abschliessen.