Ratgeber

E-Scooter Versicherung – die wichtigsten 4 Fakten

Knapp dran für den Zug – Sie müssen sich wieder mal sputen. Wer kennt das nicht? Gut, gibts E-Scooter. Diese elektrischen Trottis sind super, wenn Sie schnell durch die Stadt kurven wollen. Zudem sind sie abgasfrei und schonen die Umwelt.

Doch wer haftet, wenn Sie einen Schaden verursachen? Gibt es eine E-Scooter Versicherung? Und welche Versicherung bezahlt bei Diebstahl des E-Scooters? Wir verschaffen Klarheit.

Wichtig für den E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung – die bezahlt zum Beispiel wenn Sie eine Person verletzten oder einen Sachschaden verursachen. Haben Sie für Ihren E-Scooter keine Haftpflicht, kann Sie ein Unfall eine Stange Geld kosten. Denn Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind Schäden, die Sie mit Ihrem eigenen E-Scooter (bis max. 20 km/h) verursachen, in der Privathaftpflicht gedeckt. Schliessen Sie deshalb unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung ab, falls Sie noch keine haben. Und klären Sie ab, ob die jeweilige Versicherung auch wirklich für Schäden aufkommt, die Sie mit Ihrem E-Scooter verursachen.

Übrigens: Damit der Versicherungsschutz auch greift, müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden: Personen unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter lenken. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Töffli-Ausweis und ab 16 Jahren ist kein Ausweis mehr nötig, um mit dem E-Scooter zu fahren.

Was ist, wenn Ihr E-Trottinett am Bahnhof oder vor der Beiz geklaut wird, obwohl Sie es abgeschlossen haben? Hier hilft eine Hausratversicherung: Sie bietet Ihnen für Ihren E-Scooter den idealen Diebstahlschutz. Wichtig dabei, ist dass Sie die Deckung «einfacher Diebstahl auswärts» einschliessen und die Versicherungssumme dem Wert Ihres E-Trottis anpassen.
Angenommen, Sie fahren mit Ihrem E-Scooter bei Grün über eine Kreuzung und krachen in ein Auto. Die wütende Fahrerin behauptet steif und fest, sie habe Grün gehabt. Zoff im Strassenverkehr – das kommt leider immer wieder vor. Schliessen Sie deshalb eine  Verkehrsrechtsschutzversicherung ab. Diese regelt die Angelegenheit für Sie. Damit Sie auch Recht bekommen, wenn Sie recht haben.

Sharing oder Mieten von E-Scootern ist voll im Trend. Aber Vorsicht: Bei den meisten Versicherungen sind gemietete Fahrzeuge in der Privathaftpflicht nicht gedeckt. Dasselbe gilt für Sharing-Angebote. Lesen Sie deshalb unbedingt die Allgemeinen Bedingungen oder rufen Sie bei Ihrer Versicherung an, bevor Sie mit einem gemieteten E-Trottinett losdüsen. 

Bei uns müssen Sie sich aber keine Sorgen machen: Unsere Privathaftpflicht springt auch bei Schäden ein, die Sie mit einem gemieteten E-Scooter oder einem Fahrzeug eines Sharing-Anbieters verursachen.

  • Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei einem Unfall mit Ihrem E-Scooter vor finanziellem Schaden
  • Die Hausratversicherung schützt Sie zudem gegen Diebstahl Ihres E-Scooters
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle unsere Dokumente. Einfach zum Runterladen, Abspeichern und Nachlesen.
Ein Schaden ist schnell passiert. Und dank unserem 24/7 Schadenservice auch schnell gemeldet.
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