Die Drohne gehört zu Ihrem Hausrat – genauso wie das Velo, das Sofa oder das Handy. Über die Hausratversicherung ist Ihre Drohne versichert gegen Schäden durch Feuer, Wasser oder Diebstahl. Mit dem Baustein «Diebstahl auswärts» ist Ihre Drohne auch versichert, wenn sie unterwegs geklaut wird. Achten Sie dabei unbedingt auf die versicherte Summe und passen Sie diese allenfalls an.
Sie möchten eine Zusatzversicherung für Ihre Drohne? In diesem Fall hilft eine Gegenstandsversicherung. Damit ist Ihr geliebtes Fluggerät in der Regel auch gegen Beschädigung und Zerstörung versichert, wenn Sie es fallen lassen oder wenn es gegen eine Hauswand prallt.
Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm wiegen, dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung über freies Gelände geflogen werden. Allerdings nicht höher als 120 Meter über dem Boden. Zudem gibt es bestimmte Situationen, in welchen Sie auch für kleinere Drohnen eine vorgängige Bewilligung brauchen: Klären Sie also vor dem Flug unbedingt ab, ob Sie an diesem Ort wirklich fliegen dürfen.
Achten Sie auch darauf, die Privatsphäre anderer Menschen nicht zu verletzen – etwa indem Sie tief über private Grundstücke fliegen. Halten Sie sich zudem an das Datenschutzgesetz: Spionage und Voyeurismus werden bestraft. Entsprechend darf Ihre Drohne nicht über militärische Anlagen oder Firmenareale fliegen, muss sich von Blaulichteinsätzen fernhalten und darf ohne Bewilligung nicht näher als 5 Kilometer an Flugplätze oder Heliports ran. Dasselbe gilt für sogenannte Kontrollzonen – also Zonen von Flughäfen und Flugplätzen, die von der Flugsicherung kontrolliert werden. Nehmen Sie Rücksicht und gefährden Sie niemanden – auch keine Tiere. Soll heissen: Ihre Drohne darf auch nicht über Naturschutzgebieten, Vogelschutzzonen oder Jagdbanngebieten abheben.
Wenn Ihre Drohne 250 Gramm und schwerer ist und Sie über eine grössere Menschenansammlung fliegen wollen, dann brauchen Sie eine Bewilligung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Sie brauchen auch eine Bewilligung, wenn Sie näher als 30 (siehe Offene Kategorie) Meter an diese Menschengruppe heranfliegen wollen. Das gilt auch für private Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Und für Fluggeräte mit mehr als 25 Kilogramm Fluggewicht ist in jedem Fall eine vorgängige Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) notwendig.
Die allgemeinen Bestimmungen variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite des BAZL. Wollen Sie ein Fluggerät ausserhalb der Schweiz fliegen lassen, informieren Sie sich am besten vorzeitig über die im entsprechenden Land geltenden Vorschriften und ob Sie dafür ausreichend versichert sind.