Von einem Parkschaden spricht man, wenn Ihr parkiertes Auto von einer unbekannten Person beschädigt wurde.
Ein Beispiel: Sie parkieren Ihr Auto vor dem Supermarkt. Nach dem Einkauf entdecken Sie an der Tür einen Kratzer, der vorher nicht da war. Sie schauen sich um: weit und breit kein Verdächtiger. Ein klassischer Parkschaden.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz
Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490
Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht und Teilkasko.
Versicherungsbeginn 01.03.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.02.2024, Preis gerundet.
Normalerweise kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Parkschaden auf. Dabei gilt das sogenannte «direkte Forderungsrecht». Das heisst, dass Sie die Versicherung des Verursachers direkt kontaktieren dürfen, falls die Person bekannt ist.
Wenn die Person nicht bekannt ist, kommt Ihre eigene Autoversicherung für den Parkschaden auf. Vorausgesetzt Sie haben eine Parkschadenversicherung abgeschlossen.
Kaskoversicherungen decken Schäden an Ihrem eigenen Auto. Daher müssen Sie in der Regel eine Kaskoversicherung abschliessen, um den Parkschaden zu versichern. Bei den meisten Versicherungen können Sie den Parkschaden in Ihre Vollkasko einschliessen.
Parkschäden haben für gewöhnlich keinen Einfluss auf Ihre Bonusstufe. Gewisse Versicherungen haben aber ein eigenes Bonusmodell für Parkschäden. Ebenso gilt je nach Versicherung ein anderer Selbstbehalt bei einem Parkschaden. Vergleichen Sie daher verschiedene Angebote, bevor Sie sich für eines entscheiden.
Bei uns gibt es die Parkschadenversicherung übrigens bereits in der Teilkasko. Voraussetzung ist, dass Ihr Auto jünger als 7 Jahre ist.
Was, falls Sie selbst einen Parkschaden an einem fremden Auto verursachen? Dann warten Sie am besten, bis der Besitzer oder die Besitzerin des Autos zurückkehrt und füllen zusammen das Unfallprotokoll aus. Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich anschliessend um den Schaden. Unter Umständen sollten Sie auch die Polizei beiziehen – etwa wenn jemand verletzt wurde.
Falls Sie in Eile sind und nicht warten können, bis der Besitzer oder die Besitzerin zurück kommt, melden Sie den Schaden unverzüglich der Polizei. Denn Sie sind verpflichtet, den Geschädigten sofort zu benachrichtigen und Ihre Kontaktdaten anzugeben. Andernfalls droht Ihnen eine Strafe wegen Fahrerflucht und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrerunfähigkeit.
Falls Sie mehrere Autos besitzen und etwa mit Ihrem SUV einen Kratzer an Ihrem parkierten Roadster verursachen, ist das kein Parkschaden – sondern ein sogenannter Eigenschaden. Diese selbst verursachten Schäden an eigenen Fahrzeugen sind zurzeit bei den meisten Versicherungen nicht gedeckt. Bei unserer Autohaftpflicht lässt sich aber eine entsprechende Zusatzdeckung einschliessen.
Und wenn Sie beim Parkieren einen Pfosten erwischen, ist das übrigens auch kein Parkschaden – sondern ein normaler Kollisionsschaden. Und somit ein Fall für die Vollkasko. Weil die Bezeichnung Parkschaden oft zu Verwirrung führt, sprechen viele Versicherungen stattdessen von «Schäden am parkierten Fahrzeug».