Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz
Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490
Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht und Teilkasko.
Versicherungsbeginn 01.03.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.02.2024, Preis gerundet.
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Blechschaden am fremden Auto | 14 000.– |
Spitalkosten | 30 000.– |
Lohnausfall der Lenkerin | 6000.– |
Schadensumme Haftpflicht | 50 000.– |
Regress 20 % | 10 000.– |
Wenn das Gericht entscheidet, dass Sie grobfahrlässig gehandelt haben, wird die Autoversicherung einen gewissen Betrag von Ihnen zurückfordern – in unserem Beispiel CHF 10 000.– oder 20 % des gesamten Schadens. Dazu kommen noch ein allfälliger Selbstbehalt und Bonusverlust. So zahlen Sie für eine kleine Unachtsamkeit schnell mehrere Tausend Franken.
Besonders kritisch wird es, wenn die geschädigte Person ernsthaft verletzt oder sogar invalide wird – dann drohen mehrere Hunderttausend Franken.
Die meisten Autoversicherungen bieten für wenige Franken im Jahr einen Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit an – je nach Versicherung heisst der entsprechende Baustein Grobfahrlässigkeitsschutz oder Grobfahrlässigkeitsverzicht. Die Mehrprämie lohnt sich auf jeden Fall: Sollten Sie einen Schaden verursachen, der auf grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen ist, bezahlt die Versicherung trotzdem den gesamten Schaden.
Ausgenommen sind allerdings Unfälle, bei denen Sie fahrunfähig waren – etwa weil Sie übermüdet waren oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten standen. Ebenso bezahlt die Versicherung nicht, wenn Sie massiv zu schnell unterwegs waren und deshalb einen Unfall verursacht haben.
Vor Unachtsamkeiten im Strassenverkehr ist niemand gefeit. Und selbst wenn Sie sich zu den seltenen Exemplaren zählen, die niemals einen Fehler begehen, kann sich ein Grobfahrlässigkeitsverzicht lohnen. Der Schutz erstreckt sich nämlich auf alle Personen, die Ihr Fahrzeug lenken – und gilt somit auch für Ihre Familie sowie Ihre Kollegen oder Nachbarn.
Übrigens: Wenn Sie zu Fuss oder mit dem Velo im Strassenverkehr unterwegs sind, schützt Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen. Wie in der Autohaftpflicht lässt sich auch in der Privathaftpflicht ein Grobfahrlässigkeitsschutz versichern. Etwa wenn Sie unterwegs mit dem Smartphone beschäftigt sind und einen Unfall verursachen.