Die Grüne Karte ist ein internationales Versicherungsdokument. Sie belegt, dass Ihre Auto-Haftpflichtversicherung über ausreichende Deckung in den entsprechenden Ländern verfügt. Die Grüne Karte kommt vor allem im Schadenfall im Ausland zum Einsatz und erspart Ihnen im Fall des Falles viel Ärger.
Sie sollten übrigens stets das Original dabei haben – eine digitale Kopie oder ein Foto der Grünen Karte reicht nicht als Nachweis.
Informationen zu den Berechnungsgrundlagen: *Person: Geb. Datum 1.6.1986, weiblich, wohnhaft in 8400 Winterthur, Nationalität: Schweiz
Auto: Fiat 500 Electric Mod. 2022 Typenschein 01xx664 / 0 Schäden letzte 5 Jahre / kein Leasing / Katalogpreis CHF 44 490
Deckungsbausteine: Obligatorische Haftpflicht und Teilkasko.
Versicherungsbeginn 01.03.2024, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.02.2024, Preis gerundet.
Auf der Grünen Karte stehen die wichtigsten Angaben zu Ihrem Auto und Ihrer Autoversicherung: das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke und die Kontaktdaten Ihrer Versicherung. Ausserdem sind darauf die Gültigkeitsdauer sowie die zuständige Auskunftsstelle verzeichnet.
Zudem finden Sie ganz oben auf der Grünen Karte die Kürzel der Länder, in denen Ihre Versicherung gültig ist. Falls das Kürzel eines Landes nicht aufgeführt oder durchgestrichen ist, gilt Ihre Versicherung in diesem Land nicht. Das heisst, Sie müssen vor der Einreise eine sogenannte Grenzversicherung für das entsprechende Land abschliessen.
Viele Länder in Europa haben das sogenannte Kennzeichen-Abkommen unterschrieben, darunter alle Nachbarländer der Schweiz. In diesen Ländern gilt Ihre Autonummer bereits als Nachweis, dass Sie ausreichend versichert sind. Allerdings haben nicht alle Länder in Europa das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben – in jenen Ländern ist die Grüne Karte erforderlich.
Auf der Website des Nationalen Garantiefonds finden Sie alles zum Geltungsbereich der Grünen Karte und eine Übersicht, in welchen Ländern Sie die Grüne Karte mitführen müssen.
Je nachdem, in welches Land Sie reisen, ist die Grüne Karte Pflicht. Sie wird übrigens oft bei der Einreise sowie bei Unfällen verlangt. Ausserdem erleichtert sie in vielen Ländern die Schadenabwicklung deutlich.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Grüne Karte bei allen Autofahrten ins Ausland mitzunehmen – auch wenn das entsprechende Land das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben hat.
Grundsätzlich ist die Grüne Karte auf Ihr Fahrzeug und nicht auf Sie persönlich ausgestellt. Je nach Land gelten aber andere Regeln: So kann es etwa sein, dass Sie mit einem fremden Auto gar nicht in das jeweilige Land einreisen dürfen. Informieren Sie sich vorgängig über die geltenden Vorschriften.
Zudem ist es ratsam, eine schriftliche Bewilligung des Besitzers oder der Besitzerin dabei zu haben, wenn Sie mit einem fremden Auto ins Ausland reisen. So können Sie bei einer Kontrolle oder einem Unfall im Ausland beweisen, dass Sie das Auto nicht gestohlen haben.
Übrigens: In einem Mietwagen muss die Grüne Karte immer vorhanden sein.