Eine Autobahn-Vignette in der Schweiz kostet CHF 40.–, egal ob elektronisch oder klassisch zum Kleben.
Die erste Autobahn-Vignette kostete bei ihrer Einführung im Jahre 1985 übrigens noch CHF 30.–. Zehn Jahre später wurde der Betrag auf CHF 40.– angehoben, um die Teuerung auszugleichen. Im Jahr 2013 wollte man die Gebühr auf HF 100.– anheben. Dies wurde vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt.
Die Einnahmen aus der Autobahn-Vignette betragen jährlich mehr als 1,5 Mrd. CHF – Geld, das dringend benötigt wird, um die Schweizer Autobahnen und Strassen zu unterhalten und auszubauen.
Die klassische Autobahn-Vignette zum Kleben ist an Ihr Fahrzeug gebunden. Das heisst, wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, brauchen Sie eine neue Vignette dazu.
Die Autobahn-Vignette abnehmen und an einem anderen Fahrzeug ankleben, ist nicht erlaubt. Deshalb brauchen Sie bei einem Wechselschild zwei Vignetten – eine pro Fahrzeug.
Das gilt allerdings nicht für die digitale E-Vignette. Diese ist an Ihr Kontrollschild gebunden. Das heisst, dass Sie bei einem Wechselschild die Kosten für die E-Vignette nur einmal bezahlen müssen. Und wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen und Ihr Nummernschild behalten, müssen Sie die E-Vignette auch nicht erneut bezahlen.
Wenn Ihre Frontscheibe einen Riss hat und ersetzt werden muss, übernimmt die Autoversicherung in der Regel die Kosten für eine neue Vignette, wenn Sie eine Teilkasko-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
Die digitale E-Vignette ist die Alternative zur traditionellen Klebevignette. Um eine E-Vignette zu lösen, müssen Sie Ihr Auto auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit registrieren. Ihr Fahrzeug ist dann über Ihr Kontrollschild berechtigt, auf Schweizer Autobahnen zu fahren.
Das Angebot wird übrigens rege genutzt: Laut einer Medienmitteilung vom Bund haben sich im Jahr 2024 rund 35 % der Käuferinnen und Käufer für die elektronische Autobahn-Vignette entschieden. Ein Grund dafür dürfte die Tatsache sein, dass beim Kauf aus dem Ausland nur noch die E-Vignette erhältlich ist.
Die Vignette ist obligatorisch, wenn man die Schweizer Autobahn nutzen will. Wer ohne gültige Vignette auf der Autobahn unterwegs ist, riskiert eine Busse. In der Regel bezahlen Sie rund 200 Franken, wenn Sie ohne gültige Vignette erwischt werden. Zusätzlich müssen Sie eine gültige Vignette erwerben – entweder als Klebevignette oder in digitaler Form (E-Vignette).
Dasselbe gilt, wenn die Vignette nicht korrekt angebracht ist. Prüfen Sie insbesondere, wenn Sie Anfang Jahr ein Fahrzeug von Bekannten ausleihen, ob die Vignette angebracht ist. Es reicht nicht, wenn die Vignette nur im Fahrzeug mitgeführt wird.
Übrigens brauchen Sie eine separate Vignette für Anhänger oder Wohnwägen.
Lösen Sie zuerst die alte Vignette komplett ab. Das geht gut mit einem Keramikschaber oder einer Rasierklinge. Kleben Sie anschliessend die neue Vignette gut sichtbar auf: Beim Auto heisst das auf der Innenseite der Frontscheibe – am besten hinter dem Innenspiegel oder auf der Fahrerseite am linken Rand.
Bei Motorrädern und Anhängern müssen Sie die Vignette an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil anbringen – also nicht am Nummernschild.