Ratgeber

Wohnungsübergabe – mit diesen 5 Tipps klappt's reibungslos

Wohnungswechsel sind eine intensive und spannende Zeit. Und wie bei vielem im Leben gilt: Eine gute Vorbereitung beruhigt das Gemüt. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten sollten.

Sie müssen Ihre Wohnung vor der Wohnungsübergabe putzen. Wenn Sie die Wohnung abgeben, muss sie in der Regel vollständig geräumt und sauber sein. Ausserdem müssen bei der Wohnungsübergabe alle Schäden behoben sein, die während der Mietdauer entstanden sind. Alles, was in die Kategorie «kleiner Unterhalt» fällt, müssen Sie auf eigene Rechnung bis zur Abgabe reparieren: Das sind zum Beispiel Dinge wie Glühbirnen austauschen, eine neue WC-Brille kaufen und Dübellöcher schliessen.

Sobald es eine Fachperson braucht, um die Reparatur durchzuführen, ist es kein «kleiner Unterhalt» mehr. Dann müssen Sie die Verwaltung informieren, damit diese einen Handwerker aufbietet. Das sollten Sie unbedingt frühzeitig machen. Denn: Falls bei der Wohnungsübergabe Schäden festgestellt werden, die beseitigt werden müssen bevor die Nachmieter einziehen, haften Sie für den Mietzinsausfall.

Ihre Privathaftpflichtversicherung bezahlt in der Regel plötzliche Schäden an der Mietwohnung, die aus Versehen passiert sind. Etwa wenn Ihnen ein Parfüm ins Lavabo fällt und einen Sprung hinterlässt. Nicht versichert sind dagegen Schäden, die allmählich passiert sind. Zum Beispiel Schimmel, der sich im Lauf der Zeit gebildet hat, weil Sie zu wenig gelüftet haben. Für diese Schäden müssen Sie für gewöhnlich selbst aufkommen.

Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema «Mieterschäden».

Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie unbedingt persönlich da sein und alle Schlüssel zur Wohnung dabei haben. Nehmen Sie ausserdem eine Kopie des Übergabeprotokolls des Einzugs mit. So können Sie beweisen, welche Mängel schon beim Einzug vorhanden waren – und müssen nicht für Schäden aufkommen, die Sie nicht selbst verursacht haben. Nehmen Sie zur Sicherheit auch den Mietvertrag mit.

Sie sollten das Übergabeprotokoll nur unterschreiben, wenn die Schäden wirklich vorhanden sind. Und auch nur dann, wenn Sie damit einverstanden sind, dass Sie für die Reparaturen aufkommen.

Wenn Sie mit dem Wohnungsübergabeprotokoll nicht einverstanden sind, dann unterschreiben Sie es nicht. Oder lassen auf dem Protokoll einen Vorbehalt einbauen, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind und fotografieren vor der Wohnungsübergabe diese Schäden. Wenn Sie ohne zu protestieren unterschreiben, müssen Sie grundsätzlich für alle Schäden aufkommen, die im Protokoll festgehalten sind.

Ja. Wenn Sie nicht für den Schaden verantwortlich sind, dürfen Sie die Verrechnung mit der Kaution verweigern. Dem Vermieter bleibt aber die Möglichkeit, allfällige Ansprüche rechtlich geltend zu machen und die Auszahlung Ihrer Mietkaution zu verweigern.
  • Putzen Sie Ihre Wohnung vor der Wohnungsübergabe und stellen Sie den «kleinen Unterhalt» sicher.
  • Bei Schäden, die aus Versehen entstanden sind, hilft grundsätzlich Ihre private Haftpflichtversicherung. 
  • Kommen Sie persönlich zur Wohnungsübergabe. Nehmen Sie eine Kopie des Übergabeprotokolls zur Wohnungsübergabe mit und unterschreiben Sie das Abgabeprotokoll nur, wenn Sie damit einverstanden sind.
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle unsere Dokumente. Einfach zum Runterladen, Abspeichern und Nachlesen.
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