Ratgeber

Hörgeräteversicherung – 4 Fragen und Antworten

Hörgeräte sind kleine Wunderwerke der modernen Medizintechnik – und entsprechend teuer. Zwar übernimmt die IV bei ärztlicher Verordnung einen Teil der Anschaffungskosten. Doch wenn das Gerät kurz darauf beschädigt wird oder verloren geht, bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen. Hier hilft eine Hörgeräte-Versicherung.

Ihr Hörgerät ist in der Hausratversicherung nur teilweise versichert. Es gehört zwar zum Hausrat und ist damit gegen die üblichen «Hausratrisiken» wie Feuer, Wasser oder Diebstahl versichert.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Die häufigsten Schäden an Hörgeräten sind selbstverschuldete Beschädigungen und Verlust. Zum Beispiel, wenn das Hörgerät bei einem Sturz beschädigt wird, wenn man vergisst, es vor dem Schwimmen herauszunehmen, oder wenn es einem beim Einsetzen aus der Hand fällt.

Eine klassische Hausratversicherung deckt diese Fälle nicht ab.

In der Regel zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn Sie Ihr Hörgerät beschädigen. Aber Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie aus Versehen jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen.

Bei Hörgeräten heisst das: Ihre Privathaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, wenn es sich nicht um Ihr eigenes Hörgerät handelt – etwa, wenn Sie ein Hörgerät Probe getragen haben oder es gemietet haben.

Wenn Sie Ihr Hörgerät leasen oder bei einem Miet-Kauf-Vertrag greift Ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht. Hier brauchen Sie eine separate Versicherung.

Wichtig ist, dass Sie für Ihr Hörgerät eine Versicherung abschliessen, die die meisten Arten von Schäden abdeckt. Also auch Schäden, die Sie selbst verursachen. Im Idealfall übernimmt die Versicherung auch die Kosten, wenn Sie Ihr Hörgerät verlieren oder verlegen.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Gegenstandsversicherung abzuschliessen. Damit können Sie einen einzelnen Gegenstand umfassend zum Neuwert versichern.

Auf Wunsch auch gegen Verlieren oder Verlegen, und das weltweit. So stellen Sie sicher, dass Sie im Fall der Fälle den vollen Wert Ihres Hörgerätes ersetzt bekommen.
 

Unsere Gegenstandsversicherung kostet Sie rund CHF 120.– im Jahr inklusive der Zusatzversicherung Verlieren und Verlegen für ein durchschnittliches Hörgerät (z. B. WIDEX unique330-FS für CHF 2500.–). 

Bei einem teureren Modell kommen Sie auf eine Prämie von ca. CHF 260.– inklusive der Zusatzversicherung Verlieren und Verlegen pro Jahr (z. B. Signia Active X Silver Hero/Black für CHF 5600.–).

Sie möchten es genau wissen? Dann melden Sie sich jetzt bei uns.

  • Ihre Hausratversicherung und Ihre Privathaftpflichtversicherung übernehmen nur bestimmte Schäden an Hörgeräten.
  • Mit einer speziellen Hörgeräteversicherung gehen Sie auf Nummer sicher.
  • Bei unserer Gegenstandsversicherung lässt sich auch das Verlieren und Verlegen zum Neuwert versichern, und zwar weltweit.
Ob Feedback, Beratung oder Support: Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen. 
Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie alle unsere Dokumente. Einfach zum Runterladen, Abspeichern und Nachlesen.
Ein Schaden ist schnell passiert. Und dank unserem 24/7 Schadenservice auch schnell gemeldet.
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